Impressum-Pflicht auf Facebook – Info & Anleitung

Nach dem Urteil des Landgerichts (LG) Aschaffenburg müssen Unternehmen auf ihren Facebook-Fanseiten ein Impressum veröffentlichen, das deutlich erkennbar ist. Nach Paragraph 5 des Telemediengesetzes besteht diese Pflicht, sobald man den Facebook-Auftritt zu Marketingzwecken nutzt. In einem vergleichbaren Fall hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden, dass Händler, die das Internetportal “mobil.de” nutzen, ein eigenes Impressum führen müssen.
Dazu muss man sagen: Es gab schon immer eine Impressumspflicht. Umstritten war bzw. ist jedoch die Einbindung des Impressums auf einer Facebook-Fanpage.

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