Nach dem Urteil des Landgerichts (LG) Aschaffenburg müssen Unternehmen auf ihren Facebook-Fanseiten ein Impressum veröffentlichen, das deutlich erkennbar ist. Nach Paragraph 5 des Telemediengesetzes besteht diese Pflicht, sobald man den Facebook-Auftritt zu Marketingzwecken nutzt. In einem vergleichbaren Fall hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden, dass Händler, die das Internetportal “mobil.de” nutzen, ein eigenes Impressum führen müssen.
Dazu muss man sagen: Es gab schon immer eine Impressumspflicht. Umstritten war bzw. ist jedoch die Einbindung des Impressums auf einer Facebook-Fanpage.
Der Inhaber der beanstandeten Facebook-Fanseite hatte zwar Angaben zur Anschrift, Telefonnummer und Namen gemacht, aber es fehlten dem Landgericht (LG) Aschaffenburg, die Gesellschaftsform und die Vertretungsberechtigten. Außerdem soll das Impressum einer Fanpage direkt erkenntlich und nach der “2-Klicks”-Rechtsprechung optimiert sein.
Durch das Urteil des Landgerichts (LG) Aschaffenburg sind jetzt viele Unternehmen unsicher. Das Problem liegt hierbei klar auf der Hand: Facebook bietet deutschen Unternehmensseiten keine integrierte Möglichkeit, um ein Impressum nach Deutschem Recht in die Fanpage zu integrieren.
Deshalb möchten wir euch heute zwei Möglichkeiten zeigen, wie ihr ein Impressum richtig und abmahnsicher auf eurer Fanpage integrieren könnt.
Möglichkeit 1 – Die Integration des Impressums im Info-Fenster
Die “2-Klicks”-Rechtsprechnung ist damit erfüllt, denn der Besucher ist mit einem weiteren Klick direkt auf der Impressumsseite.
Diese Möglichkeit ist einfach umzusetzen, aber in meinen Augen nicht gerade die Schönste. In das Info-Fenster sollten ein paar lesenswertere Informationen, die den normalen Besucher auch interessieren. Beispielsweise eine kurze Beschreibung des Unternehmens.
Möglichkeit 2 – Einen eigenen Reiter für das Impressum
Die etwas aufwendigere, aber auch deutlich schönere Möglichkeit ist, einen eigenen Reiter (Seite auf der Fanseite) zu erstellen. Wer sich damit auskennt, der kann eine eigene HTML Seite erstellen. Für Leute, die es sich einfacher machen wollen, empfehle ich die App von Juraform.de und Yourfans.
Hier gehts zur Impressum App!
Und hier gibt es eine Videoanleitung zur App-Installierung.
Auch hier sind die Anforderungen der “2-Klicks”-Rechtsprechung erfüllt.
Fazit
Mit den oben genannten Möglichkeiten habt ihr euch gut vor dem Abmahnwahnsinn gesichert. Jedoch kann eine 100% Sicherheit nicht garantiert werden, da das Impressum auf mobilen Geräten nicht sofort erkenntlich wird. Dieses Problem kann aktuell nur Facebook beheben.
Ich hoffe, ich konnte euch einen guten Überblick verschaffen und beim Einbinden des Impressums helfen. Über Fragen, Feedback und Kommentare freue ich mich!!